Bewerbung

 

Referenzen

Einzelhandelskauffrau

D. D. — Einzelhandelskauffrau

"Durch Dich und der Idee mit dem Initiativbewerbungsflyer konnte ich endlich in meiner neuen Heimat Coburg beruflich Fuß fassen. Danke! Sehr zu empfehlen."

Mehr Referenzen...

um sich abzuheben muss die Basis passen

Arbeitszeugnis

Auf Wunsch erstelle oder optimiere ich Ihnen Ihr Arbeiztszeugnis. Was sich für einen Arbeitnehmer als positiv liest muss entschlüsselt nicht immer gut sein. Es gibt viele Codes, die sich augenscheinlich wie eine Lobeshymne lesen, jedoch stecken ganz andere Informationen dahinter.

Wie hören sich folgende Segmente aus einem Arbeitszeugnis für Sie an: "Er/Sie  hat sich stets fachkundig gezeigt und unseren Anforderungen entsprochen. Die Aufgaben wurden korrekt und termingerecht erledigt." Klingt ja nicht so schlecht, oder? In Wirklichkeit kann man jemand kaum schlechter bewerten. Auch was nicht erwähnt wird wirft ein schlechtes Licht auf Sie.

 

Das qualifizierte Arbeitszeugnis besteht immer aus vier Teilen:

1. Einleitung

(formale Angaben zur Person des Arbeitnehmers, Berufsbezeichnung/Position, Abteilung Eintritt, ggf. Austritt und einer kurzen Unternehmensvorstellung)

2. Tätigkeitsbeschreibung

(Aufgabenfelder und Projekte) Dies sollte der Wichtigkeit nach geordnet sein und darf nicht bewertend, sondern sachlich und aussagekräftig geschrieben sein.

3. qualitative Leistungs- und Verhaltensbeurteilung/Sozialverhalten

Darin werden alle soft und hard- skills erläutert und gibt dem Leser Aufschluß über den Menschen hinter der Bewerbung und es zeigt auf, ob der Bewerber überhaupt in sein neues Team bzw. in das Unternehmen passt.

4. Schlußteil

(Ort, Datum und Unterschriften, Grund der Entlassung, Zukunftswünsche und Grußformel)

Auch hier ist Vorsicht geboten!

So sollte ein Arbeitszeugnis aufgebaut sein. Theoretisch. In der Praxis sieht dies leider erfahrungsgemäß oft anders aus. Kunden, welche ein Zwischenzeugnis anfordern bekommen ein eher suboptimales... vielleicht will man sie ja in der Firma behalten.

Oder der Verfasser weiß/kann es einfach nicht besser und legt Ihnen so unwissentlich Steine auf den zukünftigen Karriereweg. Um sich dagegen zu schützen gibt es seit 2003 ein Gesetz §109 GewO. Dadurch hat in Deutschland jeder Arbeitnehmer das Recht auf ein wohlwollendes und wahrheitsgetreues Arbeitszeugnis. Dies beeinhaltet dass der Arbeitgeber nur Tatsachen benennen darf, die der weiteren Karriere des Arbeitgebers nicht schaden können. Mutmaßungen, Behauptungen und persönliche Interpretationen sind hingegen strikt verboten.

Ich prüfe gern Ihr Arbeitszeugnis oder erstelle Ihnen auf Wunsch eines, welches Sie Ihrem Vorgesetzen zur Unterschrift vorlegen können.

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.